Modernisierung Teil 3 – Baurechtliche Vorschriften

Diese regeln das Nutzen und die Gestaltung eines Gebäudes, seiner Standsicherheit und Physik, gemeint sind damit Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schall und Brandschutz. Man sollte sich vor Beginn der Umbaumaßnahmen in jedem Falle bei der Baurechtsbehörde erkundigen, was zu beachten ist. Arbeiten die die Tragstruktur, die Stand und Funktionssicherheit der Immobilie nicht beeinflussen dürfen auch ohne eine Baugenehmigung ausgeführt werden.

Dazu gehören unter anderem folgende Arbeiten:

Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren, Böden neu verlegen etc.)

Wärmeschutz (Isolierung im Inneren)

Schallschutz und Brandschutz verbessern

Modernisierung der Haustechnik (neue Leitungen verlegen etc.)

Für folgende Arbeiten an der Immobilie benötigt man in jedem Fall eine Baugenehmigung:

  • Arbeiten die sich auf Stand und Funktionssicherheit auswirken
  • Arbeiten die das Erscheinungsbild der Immobilie verändern
  • Arbeiten die den Nutzen der Immobilie ändern

Man sollte sich informieren ob die Stadt oder die Gemeinde in der man lebt, eine sogenannte Gestaltungssatzung heraus gibt. Da man in jedem Fall an diese gebunden ist. Diese gilt in der Regel auch für sogenannte Altbauten. Vor der Modernisierung werden äußere Merkmale fest gelegt, wie z.B. die Dachneigung, Größe und Formen der Dachöffnungen (Fenster, Vorsprünge etc.) Erscheinungsbilder von geplanten Dachöffnungen, Farben und Material für die Verwendung zur Gestaltung für Fassaden und Dachgestaltungen. Mann ist an die Vorgaben gebunden. Wenn Änderungen gewünscht sind, sollte man dies mit der Stadt/ der Gemeinde absprechen.

Baugenehmigungen rechtzeitig beantragen

Regelungen und Vorschriften über genehmigungsfreie Baumaßnahmen zu Schall, Brand und Wärmeschutz findet man in der Landesbauordnung. Sie sind in den Normen und in der Energie-Einspar-Verordnung EnEV geordnet.

Baugenehmigungspflichtig kann z.B der Umbau eines Speichers als Wohnraum sein. Dies gilt als Nutzungsänderung und kann in bestimmten Fällen auch verfahrensfrei sein. Gegebenfalls muss jedoch ein Baugenehmigungsverfahren (vereinfacht oder umfassend) oder ein Kenntnisgabeverfahren durch geführt werden.

Alle Genehmigungen sollten vorliegen, damit den Baumaßnahmen nichts im Wege steht und man in jeder Hinsicht abgesichert ist. Auch diese sollte man nochmal durch einen Fachmann prüfen lassen damit auch im Nachhinein keine bösen Überraschungen eintreffen.

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