Ohne Versicherung kein Haus

Feuerschäden werden mit der Feuerversicherung abgedeckt. Seit dem Jahre 1623 wird die Feuerversicherung bereits angeboten. Ins Leben gerufen wurde im Form der gegenseitigen Hilfe im Feuerfall. In manchen Gegenden gab es bis zum Jahre 1994 eine Pflichtversicherung gegen Schäden durch Feuer.

Es mussten alle Gebäude abgesichert werden mit dieser Feuerversicherung die Pflicht war gegen elementare Schäden, wie beispielsweise Hochwasser und Erdbeben sowie Feuer. In der DDR gab es auch eine solche Pflichtversicherung der Feuerversicherung. Die Feuerversicherung ersetzt den Gleitwert, das heißt den Wert des Wiederaufbaues des beschädigten oder zerstörten Gebäudes.

Die eigenständige Feuerversicherung

Diese ist heute nur noch in der Industrie und im gewerblichen Bereich üblich. Versichert werden bei dieser Feuerversicherung gegen die Schäden durch Feuer bewegliche Sachen, Immobilien und Betriebsunterbrechungen sowie auch das Risiko des Verursachens von Feuerschäden.

Dabei sind auch abgedeckt Schäden durch Brandstiftung. In Regress genommen werden von der Feuerversicherung die ermittelten Brandstifter. Im Falle von Eigentümerbrandstiftung gibt es Gerichtsurteile. In Deutschland geht ein Prozent von der Versicherungsprämie der Feuerversicherung an den Staat als Feuerschutzsteuer.

Das Angebot der Feuerversicherung

Die Feuerversicherung wird nur noch von spezialisierten Feuerversicherungen angeboten, von denen es nur noch wenige gibt. Mit den Leistungen der Versicherung im Gewerbe und in der Industrie sind sie noch heute relevant. Heute hat die private Feuerversicherung jedoch kaum noch einen Stellenwert. Das Risiko von Feuerschäden wird nämlich abgedeckt mit der Wohngebäudeversicherung. Im Falle der Wohngebäudeversicherung gibt es das Angebot einer integrierten Feuerversicherung. Normalerweise erstreckt sich der Umfang der Leistung auf die Feuerwehreinsatzkosten für den Brand, die Löschwasserschäden, den Ersatzleistungen für Mobilien, die brandgeschädigt sind, für die Kosten der Renovierung, der Abbrucharbeiten sowie der Aufräumkosten und den Kosten von einer Unterbringung im Hotel, die notwendig ist nach dem Schaden.

Im Falle der Wohngebäudeversicherung sind Schäden abgedeckt die entstanden sind durch Sturm, Hagel, Explosionen, Leitungswasser, Implosionen, Blitzschlag und Brand. Gegen elementare Feuerschäden ist durch die Wohngebäudeversicherung die private Immobilie abgesichert. Gegen Feuerschäden in der Wohnung sichern sich Mieter ab mit der Hausratversicherung. Der Eigentümer des Hauses ist zuständig für die Wohngebäudeversicherung.

Die Ablehnung der Kostenübernahme der Feuerversicherung

Die Feuerversicherung kann im Falle von bestimmten Umständen auch weigern die Kosten zu übernehmen hinsichtlich der entstandenen Schäden. Insbesondere ist dies dann, wenn das Verschulden des Feuers durch den Versicherten passierte oder am Gebäude Veränderungen vorgenommen wurde, wie zum Beispiel Umbauarbeiten und Anbauarbeiten, welche der Versicherung nicht gemeldet wurden. Der Versicherungsvergleich online bietet eine schnelle Beratung mit dem Versicherungsrechner.

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