Nebenkosten – ein ganz heißes Thema

Die Nebenkosten sind oftmals ein sehr heikles Thema und immer wieder landen Streitfälle dieser Art sogar vor Gericht. Ganz klar, der Mieter hat die Nebenkosten zu tragen, aber nur dann, wenn das der Mietvertrag auch regelt. Doch es gibt natürlich auch Grenzen, denn der Mieter muss nicht alles in Kauf nehmen.

Der Vermieter darf auch nicht alle Kosten auf den Mieter umlegen und zudem dürfen nur die Kosten abgerechnet werden, die in der Betriebskostenverordnung vorgesehen sind. Diese ist auf jeden Fall wichtig, denn sie regelt alles ganz genau, was die Nebenosten betrifft, jeder Mieter sollte sich diese zwingend mal durchlesen. Also wie gesagt, es darf nicht alles angerechnet werden.

Zu hohe Nebenkosten

Stellt der Vermieter an den Mieter eine zu hohe Nebenkostenabrechnung und kann diese noch nicht mal schriftlich belegen, dann muss diese auch auf gar keinen Fall bezahlt werden. Saniert oder renoviert der Vermieter die Wohnung, oder gar das ganze Haus, dann kann er diese anfallenden Kosten nicht auf dem Mieter umlegen, denn für diese Kosten ist der Eigentümer ganz alleine verantwortlich.

Und dennoch kann der Mieter dazu verpflichtet werden, kleinere Reparaturkosten selber übernehmen zu müssen, aber nur dann, wenn das im Mietvertrag auch so vereinbart ist. Aber auch hier gibt es Grenzen, denn hier gibt es ganz klare Vorgaben. Diese kleinen Reparaturen dürfen 200 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Also damit ist der Mieter also ganz klar vor der Zahlung geschützt, es sei denn, es handelt sich um eigenes Verschulden oder Mutwilliges handeln, dann muss der Mieter natürlich die Kosten für die Reparatur übernehmen. Auch Mieterhöhungen müssen nicht einfach so hingenommen werden. Ein Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren, höchstens um 20% erhöhen, mehr geht nicht.

Die Mietkaution

In der Regel ist es ja so, dass der Mieter beim Einzug immer eine Kaution hinterlegen muss. Jetzt ist es aber nicht so, dass der Vermieter nicht immer unbedingt mit dem Geld nun machen kann, was er will. Das Geld muss angelegt werden und zwar auf einem gesonderten Sparbuch. Es darf nicht einfach auf ein bereits vorhandenes Sparbuch aufgebucht werden.

Es sein denn, beide Parteien eignen sich auf eine andere Anlage der Kaution. Aber natürlich muss auch da, alles schriftlich festgelegt werden, eine mündliche Absprache, sollte diesbezüglich nicht stattfinden. Wenn vereinbart wurde, dass das Geld auch anders angelegt werden kann, so ist mittlerweile eine beliebte Methode, die Mietkaution, in Aktienfonds anzulegen.

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