So wird die Wohnung wieder ganz wie neu

Das regelmäßige Renovieren einer Wohnung hilft nicht um die Bausubstanz zu erhalten, sondern es erhöht die Lebensqualität der Menschen, die darin wohnen. Eine Wohnung zu renovieren ist eine Menge Arbeit, daher ist es sinnvoll, die Arbeiten zu strukturieren und einem Chaos entgegenzuwirken. Vor dem Beginn sollten Ideen über mögliche Farben und Tapeten im Vordergrund stehen.

Viele der anfallenden Arbeiten können in Eigenregie gemacht werden. Das ist nicht schwer. Das Streichen geht jemandem der Lust hat leicht von der Hand. Auch das Tapezieren ist nicht kompliziert.

Angefangen bei der Decke

Eine Decke kann mit Tapeten, Farbe oder Paneelen verschönert werden. Alles sollte zusammenpassen. Das einheitliche Weiß ist Schnee von gestern, heute ist Farbe angesagt. Nur zu knallig sollte es nicht sein.

Über die Wände

Wände sind einfach zu gestalten. Hier gilt die Qual der Wahl. Soll gestrichen werden, bietet sich das tapezieren einer Raufaser Tapete an. Diese kann mehrmals in einer bevorzugten Farbe überstrichen werden. Muster sind schwieriger, da sie zugeschnitten werden müssen. Meist ist viel Verschnitt dabei. Wer es mag, kann eine Fototapete kleben. Auch hier gibt es schöne Motive. An sonsten gilt, erlaubt ist was gefällt.

Bis zum Boden

Hier gibt es ebenfalls Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei stehen Beläge wie Fliesen zur Auswahl oder Bodenbeläge, die jahrzehntelang halten können. Je nach gewählter Variante legt man sich für eine lange Zeitspanne fest, es sei denn, es macht einem nichts aus öfter in einen neuen Bodenbelag zu investieren.

Wenn renovieren ein Muss ist

Bewohnt man eine Mietwohnung, steht meist schon im Mietvertrag wann und wie die Wohnung zu renovieren ist. Alle zwei Jahre sieht der Mieter vor, dass Küche und Bad neu tapeziert werden müssen. Beim Wohnzimmer sind es vier Jahre bei einem Schlafzimmer fünf. Doch ist das rechtens, dass der Vermieter einem vorschreiben, kann in welcher Farbe die Zimmer zu erstrahlen haben?

Nein! Gerichte haben Mietern Recht gegeben, die klagten, in einer weiß gestrichenen Wohnung leben zu müssen. Auch war das Ergebnis, dass jeder zweite Mietvertrag wegen diesen Regelungen ungültig ist. Die Zeche der Renovierung muss der Vermieter tragen. Bei einem Einzug besteht ein Mitspracherecht, in welchen Farben die Zimmer gestrichen werden sollen. Schließlich muss man sich in seiner Wohnung wohlfühlen, egal ob Eigentum oder Mietwohnung.

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